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   OLG Celle, 29.09.2003 - 9 U 55/03   

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https://dejure.org/2003,24949
OLG Celle, 29.09.2003 - 9 U 55/03 (https://dejure.org/2003,24949)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2003 - 9 U 55/03 (https://dejure.org/2003,24949)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2003 - 9 U 55/03 (https://dejure.org/2003,24949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Squeeze-out: Verpflichtung einer Holding zur Vorlage von Konzernabschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 90; AktG § 327c Abs. 3 Nr. 2
    Wirksamkeit eines Squeece-Out-Beschlusses

Papierfundstellen

  • DB 2004, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Sachverhalt grundlegend von demjenigen, der dem Urteil des OLG Celle vom 29.9.2003, Az. 9 U 55/03 (veröffentlicht in: Der Konzern 2004, 616 ff. = AG 2004, 206 f.) zugrunde lag, weil es dort eine notariell protokollierte, rechtsverbindliche Zusage über die Befriedigung von Ausgleichsansprüchen gab.
  • OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04

    Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären; Übertragung der Aktien der

    Aus diesem Grund sei lediglich angemerkt, dass das Urteil des OLG Celle DB 2004, 301 die von den Klägern in diesem Zusammenhang vertretene Auffassung nicht stützt.
  • KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    (4) Konzernunterlagen waren daneben nicht auszulegen, weil § 327 c Abs. 3 AktG seinem Wortlaut nach eine solche Vorlagepflicht nicht vorsieht und eine darüber hinausgehende Auslegung der Vorschrift wegen ihres abschließend enumerativen Charakters nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.2009 - II ZR 302/06 -, BGHZ 180, 154 Rn. 29 nach juris; HansOLG Hamburg, Urteil vom 8.8.2003 - 11 U 45/03, AG 2003, 698 LS3); die gegenläufige Auffassung des OLG Celle (Urteil vom 29.9.2003 - 9 U 55/03 -, OS nach juris) ist damit überholt.
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